Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungs- und Vertragsbedingungen für die Software-as-a-Service Plattform ZETL CRM (B2B).
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service (SaaS) Plattform „ZETL CRM“ zwischen der Amberon Software UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Der Anbieter wird bis zu seiner Eintragung in das Handelsregister als Gesellschaft in Gründung (Vorgesellschaft) geführt. Mit der Eintragung gehen dieser Vertrag sowie sämtliche daraus folgenden Rechte, Pflichten und Haftungsansprüche ohne weitere Erklärung auf die eingetragene Amberon Software UG (haftungsbeschränkt) über; der Kunde stimmt diesem Übergang bereits jetzt zu. Für die Haftung bis zur Eintragung gilt § 10 Abs. 5.
§ 2 Registrierung, Vertragsschluss & Testphase
(1) Die Darstellung der ZETL CRM Plattform auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde kann sich über das Online-Formular auf der Website registrieren. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von ZETL CRM ab. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Kundenkontos oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters in Textform zustande.
(3) Kostenlose Testphase: Neukunden erhalten bei der erstmaligen Registrierung die Möglichkeit, ZETL CRM für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu testen (nachfolgend „Testphase“). Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der 30 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne dass hierdurch ein kostenpflichtiges Abonnement begründet wird. Der Kunde kann während oder nach Ablauf der Testphase in einen kostenpflichtigen Tarif wechseln. Erfolgt bis zum Ablauf der Testphase keine Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs, wird der Zugriff auf den Funktionsumfang des kostenlosen Tarifs („Free“) beschränkt oder das Kundenkonto deaktiviert.
§ 3 Leistungsumfang, Bereitstellung & Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugriff auf die cloudbasierte SaaS-Plattform ZETL CRM über das Internet am Übergabepunkt (Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) sowie Speicherplatz für die Anwendungsdaten des Kunden zur Verfügung. Die Internetanbindung des Kunden, die Bereitstellung geeigneter Endgeräte und eines aktuellen, kompatiblen Webbrowsers liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
(2) Der konkrete Funktionsumfang, Kontingente und Lizenzgrenzen (z. B. Anzahl enthaltener Lizenzen, Rechnungs- und Speicherkontingente) richten sich nach dem vom Kunden jeweils gewählten Tarif (Free, Standard, Business) sowie etwaigen gebuchten Zusatzmodulen (z. B. KI-Assistent oder KI-Belegerfassung OCR via Mistral AI).
(3) Der Anbieter entwickelt ZETL CRM kontinuierlich weiter, um die Plattform an den Stand der Technik anzupassen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und funktionale Verbesserungen bereitzustellen. Der Anbieter behält sich zumutbare Anpassungen der Benutzeroberfläche und der Softwarefunktionen vor, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden beeinträchtigt wird.
(4) ZETL CRM stellt technische Hilfsmittel zur Rechnungs- und Angebotsverwaltung (u. a. GoBD-konforme Nummernkreise, elektronische Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD) sowie Unterstützung für steuerliche Regelungen (z. B. Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG) bereit. Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die rechtliche und steuerliche Prüfung der erstellten Dokumente sowie die Einhaltung gesetzlicher Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten obliegt ausschließlich dem Kunden.
§ 4 Verfügbarkeit, Service Level & Wartungsarbeiten
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen kostenpflichtiger Tarife eine durchschnittliche Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt.
(2) In die Berechnung der Verfügbarkeit fließen nicht ein: (a) geplante Wartungsarbeiten, die zur Pflege und Absicherung des Systems erforderlich sind und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Randzeiten (z. B. nachts oder an Wochenenden) durchgeführt werden; (b) unaufschiebbare Notfallwartungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken; sowie (c) Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt, Störungen von Dritten (insbesondere Telekommunikationsanbietern und Netzbetreibern) oder eines schuldhaften Fehlverhaltens des Kunden.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden technischen Support zur Behebung von Störungen zur Verfügung. Der Support wird während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) per E-Mail oder über das integrierte Hilfesystem geleistet. Für den kostenlosen Tarif („Free“) erfolgt Support nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten ohne Zusage bestimmter Reaktionszeiten.
§ 5 Nutzungsrechte & Nutzungsgrenzen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ZETL CRM bestimmungsgemäß im Rahmen der eigenen geschäftlichen Zwecke über das Internet zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf die im gebuchten Tarif vereinbarte Anzahl an Benutzerkonten (Seats) und Mandanten beschränkt. Eine Überlassung von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte oder die gemeinschaftliche Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach § 69e UrhG zwingend gesetzlich gestattet. Untersagt sind zudem automatisierte Massenabfragen (Scraping), unautorisierte Lasttests sowie jede Nutzung, welche die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform gefährdet.
§ 6 Pflichten des Kunden & Datensicherheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto und den Benutzerkonten seiner Organisation vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Passwörter müssen hinreichend komplex gewählt und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich geändert werden. Der Kunde hat den Anbieter über einen unbefugten Zugriff oder Sicherheitsvorfall unverzüglich in Textform zu informieren.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm und seinen Nutzern in ZETL CRM eingestellten Daten, Belege, Rechnungen und Dokumente. Er gewährleistet, dass die Inhalte und deren Verarbeitung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag oder einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Anbieter führt zur Absicherung des Gesamtsystems regelmäßige automatisierte Backups durch. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, seine geschäfts- und steuerrelevanten Daten (insbesondere Rechnungen, Belege und Stammdaten) regelmäßig und eigenverantwortlich über die integrierten Exportfunktionen zu sichern und gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere GoBD und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen) extern zu archivieren.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen & Verzug
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Entgelte für kostenpflichtige Tarife sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande) über die angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift).
(3) Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (als PDF per E-Mail oder zum Download im Kundenportal) zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt der rein elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu.
(4) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde mit einem fälligen Betrag länger als 14 Kalendertage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen berechtigt, den Zugang zu ZETL CRM vorübergehend zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die Vertragslaufzeit bleibt von der Sperrung unberührt.
(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung & Vertragsende
(1) Verträge über den kostenlosen Tarif („Free“) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Der Anbieter behält sich vor, den kostenlosen Tarif mit einer Vorankündigung von 14 Tagen ganz oder teilweise einzustellen.
(2) Verträge über kostenpflichtige Tarife mit monatlicher Abrechnung haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf des aktuellen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(3) Verträge über kostenpflichtige Tarife mit jährlicher Abrechnung haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen vor Ablauf des laufenden Abrechnungsjahres gekündigt werden.
(4) Kündigungen können unmittelbar über die entsprechende Funktion in den Kontoeinstellungen der ZETL CRM Web-App (Self-Service) oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@zetlcrm.com) vorgenommen werden.
(5) Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, mit Zahlungsverpflichtungen im Umfang von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug gerät oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
(6) Daten nach Vertragsende: Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Wirksamwerden der Vertragsbeendigung über die Exportfunktionen herunterzuladen und zu sichern. Nach Beendigung des Vertrages und Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Kalendertagen wird der Zugang des Kunden endgültig gelöscht und sämtliche gespeicherten Kundendaten werden unwiderruflich vernichtet, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern eine längere Speicherung.
§ 9 Gewährleistung & Mängelhaftung
(1) Für die Bereitstellung von ZETL CRM gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB) mit den in diesem Paragrafen geregelten Maßgaben. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit von ZETL CRM zum vertragsgemäßen Gebrauch im Vergleich zur Leistungsbeschreibung aufgehoben oder nicht nur unerheblich gemindert ist. Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter detaillierter Beschreibung der Symptome und Fehlermeldungen anzuzeigen.
(3) Der Anbieter beseitigt ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel vorübergehend durch die Bereitstellung einer zumutbaren Ausweichlösung (Workaround) zu überbrücken, sofern die Kernfunktionalität gewährleistet bleibt.
(4) Ein Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn dem Anbieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Selbstbeseitigung von Mängeln durch den Kunden und der Ersatz erforderlicher Aufwendungen (§ 536a Abs. 2 BGB) sind ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen und reine Vermögensschäden.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden auch bei regelmäßiger, ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (mindestens arbeitstäglich) eingetreten wäre.
(5) Haftung bis zur Eintragung im Handelsregister: Solange der Anbieter als Gesellschaft in Gründung handelt, ist die Haftung der Gesellschafter sowie der für die Vorgesellschaft Handelnden (§ 11 Abs. 2 GmbHG i. V. m. § 5a GmbHG) für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Höhe nach auf das Stammkapital der Gesellschaft von 2.000,00 EUR begrenzt. Unberührt hiervon bleiben die in Absatz 1 genannten Fälle zwingender Haftung. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister endet diese persönliche Haftung; für Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftet sodann ausschließlich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten im selben Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von ZETL CRM personenbezogene Daten Dritter verarbeitet und der Anbieter Zugriff darauf hat, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der maßgebliche AVV-Text ist unter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abrufbar und wird mit Abschluss des SaaS-Vertrages automatisch verbindlicher Vertragsbestandteil.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsbeendigung streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren; (b) ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind oder werden; (c) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erlangt wurden; oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder gerichtlicher bzw. behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
§ 13 Änderungen der Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, bei Sicherheitsanforderungen oder zur Abbildung funktioneller Weiterentwicklungen des Dienstes).
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden geplante Änderungen der AGB mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung der Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden oder der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (74535 Mainhardt), sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.